Aufgaben eines Pfarrgemeinderates

 

Aufgaben

des Pfarrgemeinderates:

Aufgaben des Pfarrgemeinderates:

  • Der Pfarrgemeinderat berät gemeinsam mit dem Pfarrer und mit den weiteren Personen, die Verantwortung für die Seelsorgeeinheit tragen, über pastorale Ziele und Schwerpunkte. Er beschließt dafür geeignete Maßnahmen und sorgt für ihre Durchführung. Dabei berücksichtigt er die Vorgaben der pastoralen Leitlinien der Erzdiözese und orientiert die eigene Arbeit an diesen.
  • Im Pfarrgemeinderat werden die vielfältigen Dienste, die kirchlichen Gruppen, Verbände und Institutionen sowie die Gemeindeteams in der Seelsorgeeinheit vernetzt und ihre jeweiligen Aktivitäten koordiniert. Darüber hinaus nimmt der Pfarrgemeinderat gesellschaftliche und politische Herausforderungen wahr, setzt die daraus notwendigen Aufgaben um und vertritt die Anliegen der Seelsorgeeinheit in der Öffentlichkeit.
  • Schließlich erstellt und verabschiedet der Pfarrgemeinderat den Haushaltsplan für die Seelsorgeeinheit. Auch auf diese Weise können Schwerpunkte und Aktivitäten gezielt in den Blick genommen und umgesetzt werden.

Die Satzung des Pfarrgemeinderates finden Sie hier:

Satzung für die Pfarrgemeinderäte

Satzung_und_Wahlordnung_fuer_die_Pfarrgemeinderaete_im_ebfr_2019